Noch drei Tage für Antrag auf Bleiberecht - am 17. Mai läuft die Frist ab

Berliner Infodienst Migration vom 14.05.2007

Noch drei Tage für Antrag auf Bleiberecht - am 17. Mai läuft die Frist ab

Am 17. Mai 2007 läuft die Frist für Anträge auf ein Bleiberecht gemäß dem Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder (IMK) ab. Die Staatsministerin für Integration Maria Böhmer appelliert daher erneut an alle Geduldeten mit Aussicht auf ein Bleibe-recht: "Nutzen Sie noch rechtzeitig Ihre Chance auf ein Bleiberecht und damit auf ei-ne gesicherte Perspektive für Ihren Aufenthalt in Deutschland. Stellen Sie in den nächsten Tagen einen schriftlichen Antrag bei der Ausländerbehörde!"

Aus einigen Regionen Deutschlands werde berichtet, dass noch nicht alle potenziell von der Bleiberechtsregelung Begünstigten einen Antrag eingereicht hätten, so die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung. Die wichtigste Voraussetzung für den Anspruch auf ein Bleiberecht ist, dass sich der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seit acht Jahren (Erwachsene ohne Kinder) bzw. sechs Jahren (Eltern mit minderjäh-rigem Kind) in Deutschland aufhält.

Böhmer wies darauf hin, dass eine Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsrege-lung bei der Ausländerbehörde beantragt werden muss. Erst dann könne ein vorlie-gendes Arbeitsangebot ohne Prüfung auf Vorrang eines deutschen oder aus der EU stammenden Bewerbers angenommen werden. "Der Antrag ist die Voraussetzung dafür, dass Geduldete einen Arbeitsplatz annehmen können. Damit öffnet sich ihnen eine gesicherte Perspektive in Deutschland. Die Integration in den Arbeitsmarkt ist der beste Weg für die Integration in unsere Gesellschaft", unterstrich Böhmer. "Es darf auf keinen Fall zu vermeidbaren Fristversäumnissen kommen. Die Berechtigten müssen jetzt - soweit noch nicht geschehen - ihre Chance ergreifen."

Die Staatsministerin begrüßte ferner, dass die Bundesagentur für Arbeit bei Arbeits-angeboten für Geduldete mit Aussicht auf ein Bleiberecht die bestehende Weisungs-lage geändert habe und die Beschäftigungsbedingungen künftig nicht weiter prüfen will: "Mit diesem Schritt stellt die Arbeitsverwaltung eine bundeseinheitliche und groß-zügige Praxis für den uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang sicher. Das ist ein wichtiger integrationspolitischer Schritt. Reicht das Einkommen aus einer Beschäfti-gung aus, um den Lebensunterhalt zu sichern, braucht sich der Staat nicht für die Höhe des Stundenlohns zu interessieren." Dies werde mit Inkrafttreten der bundes-gesetzlichen Bleiberechtsregelung auch klargestellt.

Böhmer zeigte sich unabhängig vom Ablauf der Frist nach dem IMK-Beschluss zu-versichtlich, dass die bundesgesetzliche Regelung zum Bleiberecht bis zur Sommerpause vom Deutschen Bundestag beschlossen wird. "Das gibt Geduldeten die Möglichkeit, sich bis Ende 2009 um einen Arbeitsplatz zu bemühen und damit ihre Chance für einen gesicherten Aufenthalt in Deutschland zu ergreifen. Gleichzeitig ist es ein wichtiges integrationspolitisches Anliegen - denn Integration und Arbeit gehören zusammen." Die Staatsministerin betonte jedoch: "Wer Aussicht auf ein Bleiberecht hat, sollte nicht bis zum Gesetzesbeschluss des Bundestages warten, sondern jetzt seinen Antrag stellen, um schnellstmöglich eine Arbeit aufnehmen zu können."

Ende April 2007 hielten sich etwa 164.000 Geduldete in Deutschland auf. Davon leb-ten zu diesem Zeitpunkt knapp 65.000 seit mehr als acht Jahren, weitere 30.000 seit mehr als sechs Jahren in Deutschland. Insgesamt wurden bundesweit rund 58.000 Anträge auf ein Bleiberecht gestellt. Knapp die Hälfte davon ist bereits entschieden. Abgelehnt wurden bisher etwa 5,8 Prozent der Anträge, die meisten wegen vorsätzlicher Täuschung der Ausländerbehörden über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände.

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