Fortbildung

Das Recht auf Einreise, Aufenthalt und Arbeit
nach dem Aufenthaltsgesetz
und dem Freizügigkeitsgesetz/EU
und das geplante Änderungsgesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinien

FLÜCHTLINGSRAT BERLIN
Georgenkirchstrasse 69/70, 10249 Berlin
Tel. 030-24344-5762, Fax -5763
buero@fluechtlingsrat-berlin.de
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de



Fortbildung

Das Recht auf Einreise, Aufenthalt und Arbeit
nach dem Aufenthaltsgesetz
und dem Freizügigkeitsgesetz/EU
und das geplante Änderungsgesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinien

Referentinnen:
Franziska Nedelmann, Katja Ponert (Rechtsanwältinnen)


Termin:

10. bis 11. Mai 2007
am 10.05. von 11 - 17 Uhr, am 11.05. von 10 - 16 Uhr

Ort:

Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin,
Brandenburgische Strasse 80, 10713 Berlin
U-Bahn Linie 3 oder 7 bis Fehrbelliner Platz


Inhalt:

Im Mittelpunkt der Fortbildung stehen das Aufenthaltsrecht und das Recht
auf Erwerbstätigkeit nach dem AufenthG und dem FreizügG/EU sowie die
aktuell geplanten Änderungen dieser Gesetze.

Der erste Teil der Fortbildung widmet sich dem Aufenthaltsrecht nach dem
AufenthG. Dabei geht es um das Recht auf Einreise und Aufenthalt zu
Ausbildungszwecken, aus humanitären Gründen, zum Familiennachzug, die
Verfestigung des Aufenthaltes durch die Niederlassungserlaubnis, sowie
das Recht auf Erwerbstätigkeit nach dem AufenthG und der BeschVerfV.

Im zweiten Teil der Fortbildung geht es um das Freizügigkeitsgesetz/EU.
Dargestellt werden das Recht alter und neuer UnionsbürgerInnen auf
Aufenthalt zu Ausbildungs- und Erwerbszwecken, zum Familiennachzug und
aus sonstigen Gründen sowie das Recht auf unselbständige und auf
selbständige Erwerbstätigkeit. Hinzu kommen Fragen des Zugangs
Sozialleistungen zum Lebensunterhalt, insbesondere ALG II und
Sozialhilfe für UnionsbürgerInnen, die keinen Status als (legale)
ArbeitnehmerInnen nachweisen können.


Zielgruppe:

Die Fortbildung richtet sich vor allem an MitarbeiterInnen aus Sozial-
und Migrationsberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände und freier Träger
(jedoch nicht aus den Leistungsbehörden), die hauptberuflich
MigrantInnen und Flüchtlinge betreuen. Sie sollten bereits über einen
Hintergrund an praktischen Erfahrungen aus der aufenthaltsrechtlichen
Beratung sowie über Grundkenntnisse des Aufenthaltsrechts verfügen.


Unterlagen:

Bitte bringen Sie eine aktuelle Textausgabe des Ausländerrechts mit,
z.B. beck-dtv Deutsches Ausländerrecht. Sie erhalten zur Fortbildung
einen umfangreichen Reader mit weiteren Unterlagen.


Literatur:

Materialien zu den geplanten Änderungen des AufenthG, des FreizügG/EU
und des Sozialrechts, Rechtsprechungsübersichten zum Sozialrecht,
Richtlinien der EU zum Migrationsrecht:
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de --> "Gesetzgebung"


Anmeldung:

Bitte melden Sie sich per Email zum Seminar an:

buero@fluechtlingsrat-berlin.de

Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 30. Eine Teilnahme ist nur an beiden
Tagen zusammen möglich. Für auswärtige Teilnehmer kann eine Unterkunft
vermittelt werden (keine Kostenübernahme).


Teilnehmerbeitrag:

30 ?, Studierende und ALG-II BezieherInnen 15 ?,
AsylbLG-Leistungsberechtigte 0,- ?.
Der Teilnehmerbeitrag ist vor Ort in bar zu entrichten.

Für das Seminar wurde die Anerkennung als Bildungsurlaub beantragt.

1000 x 100 Euro - Spendenaufruf für das Aktionsprogramm!




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